AGB

AGB'S - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit ihrer Registrierung auf unserer Web Seite, erkennen Sie sich mit der Geltung nachfolgender Vereinbarung und AGBs einverstanden.


Die Vereinbarung wird geschlossen zwischen

Vita1 medical GmbH
Kupferstrasse 1
65428 Rüsselsheim

- Partei 1 (Leistungserbringer) -

und 
dem sich registrierenden Leistungsempfänger

- Partei 2

Partei 2 wünscht unter ausdrücklichem Einverständnis die Durchführung der nachfolgend genannten Leistung:

- Der Durchführung eines SARS-Cov. 2 Antigen-Schnelltest inkl. ärztlicher Bestätigung des Ergebnisses, innerhalb von bis zu 3 Stunden nach Abstrichentnahme aus dem Nasen-, beziehungsweise Rachenbereich. 
Partei 1 wird diese Leistung gegen Vorabzahlung eines festgelegten Betrages durch vorgegebene Zahlungsmöglichkeiten, nach den medizinischen üblichen Standards und Berücksichtigung der notwendigen Hygienestandards, unter Einsatz von ärztlich geschultem Personal durchführen. 
Partei 2 wird von Partei 1 darauf hingewiesen, dass 
• die Abstrichentnahme erfolgt mit größtmöglicher Vorsicht und kann eventuell mit grundsätzlich üblichen, tolerablen Schmerzen beziehungsweise Unannehmlichkeiten verbunden sein. Partei 2 stellt Partei 1 mit Ausnahme von vorsätzlichem / grob fahrlässigem Handeln von jeglicher Haftung frei;
• die Zuverlässigkeit des Schnelltests sehr hoch ist, ohne dass die Partei 1 jedoch bezüglich des Testergebnisses, gegenüber der Partei 2 haftbar gemacht werden kann.
• ein negatives Testergebnis gleichbedeutend ist mit dem Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Testdurchführung keine Covid-19-Belastung bestanden hat und im Normalfall mindestens 18h seit Abstrichentnahme keine solche Virenlast abgegeben werden;
• in Hinblick auf die Klärung der Frage der eigenen Ansteckung, jedoch die Durchführung eines 2. Schnelltestes nach weiteren 5 Tagen erforderlich ist,



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Ausführung der Tests
Partei 1 wird um die zügige Durchführung jedes Tests nach Kräften bemüht sein. Die Testergebnisse unterliegen aber manchmal unverschuldeten Verzögerungen durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel eines invaliden Testergebnisses. Betriebsstörungen wie Stromausfall oder andere von der Partei 1 nicht zu vertretende Umstände, befreien sie für die Dauer der Störung oder deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung. Schadensersatzansprüche der Partei 2 sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Nach Abschluss der Analyse / des Tests erfolgt die Vernichtung der Test-Probe.
Partei 1 wird das Testergebnis jedoch zum Zwecke einer Nachverfolgung, für einen Zeitraum von 14 Tagen digital archivieren 

2. Gewährleistung und Haftung
Die Partei 1 wird sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, bei der Ausführung des Tests nach dem aktuellen Stand der Pandemie Anforderungen, bestmögliche Leistungen zu erbringen. Die Gewährleistung der Partei 1 beschränkt sich auf den Gegenstand des Untersuchungsauftrags, die Anwendung von geeigneten Hygienemaßnahmen und die Einhaltung der üblichen Anforderungen zur Durchführung von Schnelltests. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen der Dienstleistung der Partei 1, hat die Partei 2 unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Partei 1 wird diese Mängel binnen einer angemessenen Nachfrist beheben oder die Leistung noch einmal erbringen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder eventuellen Unannehmlichkeiten sind ausgeschlossen. Sollte bei einem Wiederholungstest die Richtigkeit der von Partei 2 beanstandeten Untersuchung bestätigt werden, gehen die Kosten dieser Untersuchung zu Lasten der Partei 2. Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen soweit die Partei 2 nicht ordnungsgemäß mitgewirkt hat.


3. Haftung für Schäden
Die Partei 1 haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Schäden der Partei 2, es sei denn, dass sie durch die Partei 1 oder ihre Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.


4. Vertraulichkeit / Datenschutz Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmungen sind sämtliche Informationen, die der Partei 1 von der Partei 2 mitgeteilt und die entweder als vertraulich bezeichnet werden oder deren vertrauliche Natur wie die der persönlichen Daten von der Partei 2, offenkundig ist. Vertrauliche Informationen werden von der Partei 1 sorgfältig geschützt und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung verwendet. Partei 1 stellt sicher, dass die vertraulichen Informationen nur solchen Mitarbeitern und sonstigen Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die zur Erfüllung des Vertrages auf die Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Diese Daten werden gemäß der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach spätestens 30 Tagen gelöscht. 

5 Widerruf
Partei 2 ist berechtigt, ihre auf den Abschluss des Vertrags mit Partei 1 gerichtete Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax, E- Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit der Akzeptierung der Bedingungen durch Ihre Registrierung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Einwilligung zur Durchführung genetischer Analysen sowie zur Ergebnismitteilung, kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen sowie Zahlungen ist der Geschäftssitz der Partei 1 in Rüsselsheim am Main. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Groß-Gerau. Anwendung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

7. Schlussbestimmungen
Eine gerichtliche/behördliche Anerkennung des Testergebnisses wird nicht garantiert; beabsichtigt die Partei 2 eine entsprechende Verwendung, liegt die Klärung der Eignung in ihrer Verantwortung. 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Einzelverträge lässt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien am besten entspricht. 

Rüsselsheim den 08.12.2020


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